Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
Ziel: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Gefördert werden
allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.
Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung.
Voraussetzungen
Art und Höhe: Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten.Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der alten
Bundesländer einschließlich Berlin 50%, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75%
der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 EUR je Beratung.
Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden,
allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 EUR.
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